Anerkennung des Berufsfeldpraktikums
Das Gesamtmodul "Berufsfeldpraktikum" wird durch den Nachweis von mind. 4 Wochen Fachpraktischer Tätigkeit vollständig anerkannt. Zur Anerkennung muss kein vorbereitendes/begleitendes Seminar besucht und auch keine Prüfungs-/Reflexionsleistung erbracht werden.
Der genaue Ablauf des Anerkennungsverfahrens wird in der Abbildung dargestellt!
- Antrag auf Anerkennung des Berufsfeldpraktikums für Studierende mit einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemeinbildenden Fach
- Prüfungsämter der Fachbereiche
- Antrag auf Anerkennung der Fachpraktischen Tätigkeit und des Berufsfeldpraktikums - nur für ZFB-Studierende
- Antrag auf Anerkennung Fachpraktische Tätigkeit und Berufsfedpraktikum - nur für Studierende des berufsbegleitenden Master of Education