Folgende Praxisphasen werden vom Lehrerausbildungsgesetz 2009 als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) vorgeschrieben:

  • Ein mindestens einmonatiges Orientierungspraktikum
  • Ein mindestens einmonatiges Berufsfeldpraktikum
  • Ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer, das neben den Lehrveranstaltungen mindestens zur Hälfte des Arbeitszeitvolumens an Schulen geleistet wird.


Für das Lehramt an Berufskollegs ist zudem eine fachpraktische Tätigkeit von mindestens 52 Wochen nachzuweisen.

Eignungspraktikum

Aktuell: Mit der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26.04.2016 und der Verordnung über den Zugang zum Vorbereitungsdienst vom 25.04.2016 des Landes NRW entfällt zum nächstmöglichen Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst (01.11.2016) der Nachweis über das Eignungspraktikum. Das Eigungspraktikum muss demnach nicht mehr absolviert werden! Diese Änderung gilt auch für die Studienordnung nach LABG 2009 (Studienstart vor dem Wintersemester 2016/2017), also für alle LABG-Studierenden!

Orientierungspraktikum

Ziel des vierwöchigen Orientierungspraktikums während des ersten Bachelor-Studienjahres ist es, Ihnen zu Beginn des Studiums die Möglichkeit zu geben, im zukünftigen Beruf Erfahrungen zu sammeln und Ihre Berufswahl zu reflektieren.

Berufsfeldpraktikum

Das Berufsfeldpraktikum soll Ihnen neben dem Beruf des Lehrers weitere konkrete berufliche Perspektiven in Ihrer beruflichen Fachrichtung außerhalb des Schuldienstes eröffnen.

Praxissemester

Im Praxissemester sammeln Sie fünf Monate lang praktische (Unterrichts-)Erfahrungen in Ihrer beruflichen Fachrichtung und Ihrem allgemeinbildenden Fach an einem Berufskolleg.

Fachpraktische Tätigkeit

Die Fachpraktische Tätigkeit in einem Umfang von insgeamt 52 Wochen ermöglicht Ihnen einen tieferen Einblick in betriebliche Arbeitsabläufe in Ihrer beruflichen Fachrichtung.
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