WICHTIG:
Mit der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26.04.2016 und der Verordnung über den Zugang zum Vorbereitungsdienst vom 25.04.2016 des Landes NRW entfällt zum nächstmöglichen Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst (01.11.2016) der Nachweis über das Eignungspraktikum. Diese Änderung gilt auch für die Studienordnung nach LABG 2009 (Studienstart vor dem Wintersemester 2016/2017)!