Amtszeit

Der datumsmäßige Beginn der Amtszeit ergibt sich aus § 108 LPVG NW und muss aus den ersten Wahlen im Jahr 1975 hochgerechnet werden. Die nächste Amtszeit der Personalräte in NRW beginnt am 1. Juli 2024.

Durchführung

Die Wahlen sollen so durchgeführt werden, dass spätestens am 30. Juni des jeweiligen Wahljahres ein neuer Personalrat gewählt ist, um eine personalratslose Zeit zu vermeiden.

Fristen

Bei Personalratswahlen sind viele verschiedene Fristen zu beachten. Insbesondere die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die im Wahlausschreiben angegeben werden muss, ist unbedingt einzuhalten.

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand organisiert die Wahl und ist für ihre korrekte Durchführung verantwortlich. Er wird in der Regel vom amtierenden Personalrat eingesetzt. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten, davon ist eine/-r Wahlvorstandsvorsitzende/-r.

Wahlausschreiben

Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste und macht das Wahlausschreiben in der Dienststelle bekannt. Darin ist u.a. festgelegt, wann gewählt wird, wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden können.
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