Hochschulgesetz

Den gesetzlichen Rahmen für die Hochschulen des Landes NRW bildet das "Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein Westfalen (Hochschulgesetz - HG)". Es regelt Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen und gibt Rahmenbedingungen für die Binnenstruktur der Hochschulen vor. Man findet Definitionen und Aufgaben der verschiedenn Personengruppe sowie allgemeine Regelungen zu Studierenden und Studium.

Der Teil 4 des HG beschäftigt sich mit dem Hochschulpersonal und im Kapitel 3 dieses Teils insbesondere mit den verschiedenen Personalkategorien (die Paragraphen zu Hochschullehre*innen und Professor*innen finden sich im Kapitel 2).

Die letzte Novellierung hat das Hochschulgesetz im Jahr 2019 erfahren.

Arbeitsgesetze

Gesetze aus dem Arbeitsvertragsrecht sowie zum technischen und sozialen Arbeitsschutz gelten auch für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz Hochschule. Insbesondere soll hier hingewiesen werden auf:

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Kündigungschutzgesetz (KSchG)
  • Landesbeamtengesetz NRW (LBG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Die genannten Gesetze enthalten Regelungen, die entweder für alle Beschäftigete angewandt werden oder in individuell zur Anwendung kommen. Teilweise werden gesetzliche Regelungen durch Tarifverträge aufgegriffen und besonders für Beschäftigte im Tarifbereich des Landes geregelt.  

Vor dem Hintergrund der Einstellungspraxis in der Hochschule, empfehlen wir Ihnen insbesondere die Lektüre des

Wenn Sie Ihr Wissen zum technischen und sozialen Arbeitschutz erweitern möchten oder Lösungen zu konkreten Problemen im Arbeitsalltag suchen, empfehlen wir Ihnen eine Recherche im AGU-Managementsystem der Fachhochschule Münster. Dieses umfangreiche Informationssystem zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz beantwortet nahezu jede Frage.

Tarifverträge

Tarifverträge regeln arbeitsvertragliche Bedingungen (Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen), Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen zwischen den Tarifvertragsparteien. Für wissenschaftliche  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hochschulen galt bis Ende Oktober 2006 der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie diesen ändernde und ergänzende Tarifverträge im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

Seit dem 1. November 2006 gilt für wissenschaftliche und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hochschule der Tarifvertrag der Länder (TV-L) sowie die ihn in der Überleitungsphase ergänzenden Tarifverträge. Das Dezernat Personal stellt Ihnen zum Tarifrecht umfangreiche Informationen zur Verfügung.

 

Entgeltordnung (EGO) zum Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Am 1. Januar 2012 ist die Entgeltordnung zum TV-L in Kraft getreten. Sie löst die bis zu diesem Zeitpunkt weiter angewandte Vergütungsordnung zum BAT ab. Die Entgeltordnung (EGO) regelt die Eingruppierung der Beschäftigten in eine Entgeltgruppe.

Für wissenschaftlicht und künstlerische Beschäftigte der Hochschule sind neben den Vorbemerkungen zur EGO insbesondere die Teile I und II relevant.



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