Systembegutachtung

Bei der Systembegutachtung wird geprüft, ob hochschulweit ein überzeugendes Qualitätssicherungssystem im Bereich Lehre und Studium vorhanden ist. Im Zentrum der Systembegutachtung stehen Prozesse der Entwicklung, Einführung und Umsetzung sowie Weiterentwicklung von Studiengängen, während bei der Programmstichprobe Zielsetzung, Konzept, Inhalt, Ressourcen, Implementierungsverfahren sowie die programmbezogene Qualitätssicherung an exemplarischen Studiengängen überprüft werden. Die Systembegutachtung wird in zwei Vor-Ort-Begehungen durch die gleiche Gutachtergruppe durchgeführt.

Erste Begehung: Prüfen des QM-Systems

Diese erste Verfahrensphase an der FH Münster begann im März 2010 mit dem Abschluss eines Vertrags über die Systemakkreditierung. Nach einer erfolgreichen Vorprüfung eröffnete die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung von AQAS das Akkreditierungsverfahren und nominierte die Mitglieder der Gutachtergruppe für die Systembegutachtung. Diese Gutachtergruppe informierte sich auf Basis der Antragsunterlagen der Hochschule im Rahmen einer ersten Vor-Ort-Begehung am 18. und 19. November 2010 über das Qualitätssicherungssystem der FH Münster. Nach zwei Tagen intensiver Gespräche mit den diversen Akteuren in der Hochschule gaben die Gutachter am Freitagabend ein erstes Feedback. Insgesamt waren die Gutachter sehr angetan von der offenen Gesprächsatmosphäre während der Begehung. Eine hochschulweite Qualitätskultur sei bereits deutlich spürbar gewesen, so die mündliche Stellungnahme. Es zeigte sich aber auch noch Klärungsbedarf.

Zweite Begehung

Das Projektteam hat im Vorfeld der zweiten Begehung weitere Informationen zusammengestellt. Die zweite Begehung durch dieselbe Gutachtergruppe fand am 7./8. April 2011 statt. Dabei wurde insbesondere die so genannte "Merkmalsstichprobe" (s.u.) überprüft. Die in der ersten Begehung am 18./19. November 2010 noch offen gebliebenen Fragen im Hinblick auf das Zusammenwirken der einzelnen Komponenten des QM-Systems der Hochschule seien nun beantwortet worden, so die einhellige Meinung der Gutachter. Die Hochschule verfüge über ein nachhaltiges System der Qualitätssicherung, dessen Instrumente regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft würden. In allen Gesprächsrunden sei die Identifikation der Gesprächsteilnehmer mit der Qualitätskultur der Hochschule deutlich spürbar gewesen. Die Dokumentation der Merkmalsstichprobe sei in den Gesprächen durch gute Argumente der Teilnehmer bestätigt worden.

Merkmalstichprobe: Welche Kriterien machen einen guten Studiengang aus?

Bei der Merkmalsstichprobe sind wichtige Merkmale "guter" Studiengänge (z.B. Definition von Qualifikationszielen, studentische Arbeitsbelastung) für alle Angebote der Hochschule nachzuweisen.

Regeln zur Zusammenstellung der Merkmalstichprobe

Die Merkmalsstichprobe im Rahmen der Systemakkreditierung ist "eine sich auf alle Bachelor- und Masterstudiengänge erstreckende vertiefte vergleichende Untersuchung relevanter Merkmale der Studienganggestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung (Merkmalsstichprobe). Die Merkmalsstichprobe dient insbesondere dazu, die Einhaltung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie der landesspezifischen Vorgaben und der Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen in allen Studiengängen der Hochschule zu überprüfen." (Vgl. Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 geändert am 10.12.2010, 07.12.2011 und am 23.02.2012, S. 19).

Gegenstand der Merkmalstichprobe

Folgende Merkmale der Studiengangsgestaltung konnten zum damaligen Zeitpunkt Gegenstand der Merkmalsstichprobe sein:
•    Definition von Qualifikationszielen
•    Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
•    Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren
•    Studentische Arbeitsbelastung
•    Sächliche, räumliche und personelle Ausstattung unter Berücksichtigung von Verflechtungsstrukturen
•    Studienorganisation und -koordination
•    Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Information hierüber
•    Fachliche und überfachliche Studienberatung

Merkmalstichprobe an der FH Münster

Im Rahmen der ersten Begehung im November 2010 wurde die Merkmalsstichprobe bestimmt. Ein Merkmal wurde von der Gutachtergruppe bestimmt, zwei Merkmale wurden in der Sitzung öffentlich gelost. Die Gutachter entschieden sich für das Merkmal
•    "Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Information hierüber".
Gezogen wurden die Merkmale
•    "Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren" sowie
•    "Fachliche und überfachliche Studienberatung".
Zu allen drei Kriterien wurden ebenfalls im Vorfeld der zweiten Begehung am 07./08. April 2011 weitere Dokumente vorbereitet. Intensive Beratungen mit den jeweiligen Expertinnen und Experten in den Fachbereichen und der Zentralverwaltung haben diesen Prozess begleitet.

Programmstichprobe: Der Blick auf einzelne Studiengänge

Durch die genauere Begutachtung ausgewählter Studiengänge wird die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems exemplarisch überprüft. Im Dezember 2010 beschloss der Akkreditierungsrat eine wichtige Änderung an den Verfahrensregeln zur Systemakkreditierung: Die Programmstichprobe wurde auf in der Regel drei Studiengänge beschränkt. Nach den bis dahin geltenden Regeln wären es an der FH Münster sieben Programmstichproben gewesen. An der FH Münster waren folgende Studiengänge Bestandteil der Programmstichprobe: * M.Sc. Photonics Fachbereich 11 - Physikalische Technik mit Vor-Ort-Begehung am 1. Juli 2011 * B.A. Design FB 7 - Design - akkreditiert im August 2007, daher Verzicht auf Begehung * M.A. International Management/Accounting and Finance FB 9 - Wirtschaft akkreditiert im Mai 2008, daher Verzicht auf Begehung Die Begutachtung des Studiengangs B.A. Berufliche und allgemeine Bildung (BAB) mit neun Fachrichtungen (Institut für berufliche Lehrerbildung) in Kooperation mit der Universität Münster erfolgt im Rahmen der von AQAS durchgeführten Programmakkreditierung Die Begehungen der Programmstichprobe im IBL ist im Juni erfolgt. Die Akkreditierungsagentur AQAS hat die Gutachten und Stellungnahmen der Hochschule der drei Programmstichproben B.A. Design, M.A. International Management und M.Sc. Photonics am 22./23. August 2011 der Akkreditierungskommission vorgelegt.

Abschluss des Systemakkreditierungsverfahrens

Im Oktober 2011 erhielt die Fachhochschule Münster die gutachterliche Stellungnahme aus der hervorging, dass die Gutachter keinen Korrekturbedarf am QM-System der FH Münster feststellen konnten. Auf Basis dieses Berichtes hat sich die AQAS-Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung am 22.11.2011 für die Systemakkreditierung der FH Münster ohne Auflagen ausgesprochen.

Zwischenevaluation im Rahmen der Systemakkreditierung

Als erste Hochschule in Deutschland verfasste die FH Münster im März 2014 einen Bericht zur Zwischenevaluation im Rahmen der Systemakkreditierung. In diesem Selbstbericht wurden die Entwicklung und Veränderung des Qualitätsicherungssystems der FH Münster seit der Systemakkreditierung dokumentiert. Dazu wurden einerseits anhand eines Vergleiches zum Antrag zur Systemakkreditierung Veränderungen dargestellt. Andererseits wurden neue Studiengänge, die unter der Systemakkrediterung eingeführt oder verändert wurden, aufgelistet, sowie eine Übersicht durchgeführter Qualitätssicherungsmaßnahmen und Weiterentwicklungen des Systems selbst anfgeführt. Im Mai 2015 erhielt die FH Münster von der AQAS-Akkreditierungskommission zur Systemakkreditierung den Bericht zur Zwischenevaluation der FH Münster. Dieser Bericht bescheinigt der Fachhochschule Münster, dass das Qualitätssicherungssystem der Hochschule unter Beteiligung von Lehrenden und Studierende hochschulintern gelebt wird und dazu führt, dass Handlungsbedarfe erkannt und Veränderungsprozesse initiiert werden.
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