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Eignungsprüfung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Forschung

Kurzübersicht

AbschlussgradEignungsfeststellung
FachbereichSozialwesen
StudienbeginnWintersemester
BesonderheitenDas erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Bewerbung zum Masterstudiengang Soziale Arbeit und Forschung.

Voraussetzungen und Anmeldung

Zugangsvoraussetzungen

Das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Bewerbung zum Masterstudiengang Soziale Arbeit und Forschung.

Weitere studiengangspezifische Voraussetzungen im Master Soziale Arbeit und Forschung

Anmeldung zur EignungsprüfungDie Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jedes Jahr vom 1. April bis zum 1. Juni für das jeweils kommende Wintersemester möglich.

Ausführliche Informationen zur Eignungsprüfung

Der berufsbegleitende, onlinegestützte Master Soziale Arbeit und Forschung ist als Studienangebot des Fachbereichs Sozialwesen dem MAPS-Hochschulverbund (Master of Advanced Professional Studies) angeschlossen, dem die HS Fulda, HS Koblenz, FH Münster, FH Potsdam und HS RheinMain (Wiesbaden) angehören. Der Zugang zu dem Studium ist über ein besonderes Auswahlverfahren geregelt, in dem die studiengangbezogene besondere Eignung geprüft wird.

Wann und wie kann ich mich zur Eignungsprüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt schriftlich und ist jedes Jahr vom 15. April bis zum 15. Juni für das jeweils kommende Wintersemester möglich. Während der Bewerbungsphase stellt der Fachbereich Sozialwesen auf seiner Internetseite die dafür benötigten Formulare als Download für Sie bereit. Bitte nutzen Sie diese Unterlagen für Ihre Bewerbung.

Weiter zum Downloadbereich auf den Seiten des Fachbereichs Sozialwesen

Was muss ich für die Anmeldung einreichen?

Einzureichen sind:

  • Antrag auf Zulassung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den Master-Studiengang Soziale Arbeit und Forschung
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit während des Studiums
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • ggf. weitere Unterlagen

Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Internetseite des Fachbereichs. Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erfolgt eine Prüfung durch die FH Münster.

Weiter zu den Detailinformationen auf den Seiten des Fachbereichs Sozialwesen

 

Was passiert, nachdem ich meine Unterlagen an die Hochschule geschickt habe?

Die FH Münster trifft eine Auswahl derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die im weiteren Verfahren zu einem Gespräch zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung eingeladen werden.

Wie erfahre ich, ob ich zu einem Gespräch eingeladen werde?

Die Einladung zum Gespräch erhalten Sie per E-Mail.

Was ist Inhalt des Gesprächs?

Im Gespräch werden insbesondere Ihre Studienmotive, die ins Auge gefasste berufliche Perspektive, das Forschungsinteresse sowie Ihre Pläne zur Vereinbarkeit von Studium, Berufstätigkeit und Familie thematisiert.

Wann und wo findet das Gespräch statt?

Die Eignungsprüfung erfolgt an der Fachhochschule Münster. Die Termine werden zu Beginn der Bewerbungsphase auf der Internetseite des Studiengangs veröffentlicht:

Weiter zum Studiengang Soziale Arbeit und Forschung

Wann erfahre ich das Ergebnis der Eignungsprüfung?

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird Ihnen zeitnah nach dem Gespräch mitgeteilt. Erhalten Sie von uns einen positiven Bescheid, können Sie sich online innerhalb der in diesem Schreiben mitgeteilten Frist für den Studiengang bewerben und die Immatrikulation (=Einschreibung) beantragen.

Kann ich mich für die Eignungsprüfung anmelden, wenn ich das Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen habe?

Wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie Ihr Bachelorstudium bis zum 31.10. des Jahres, in dem Sie sich bewerben, abschließen können, ist die Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich.



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