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Änderungen beim Semesterticket

Rückfragen zum Semesterticket bitte ausschließlich an den AStA. Der AStA ist der Vertragspartner der Verkehrsbetriebe, nicht die FH Münster.

Der Preis für das Semesterticket hat sich um 60 € reduziert. Das Studierendenparlament hat entschieden, das NRW-weite Ticket zu kündigen. Ab dem 01.03.2024 darf mit dem Semesterticket nicht mehr NRW-weit gefahren werden.

Informationen zur Gültigkeit des Semestertickets im SoSe 2024 findet Sie hier:

Netz Schiene

Netz Bus


Laut AStA wird es eine Upgrade-Lösung zum "lokalen Semesterticket" geben, sodass alle Studierenden, die das wollen, gegen eine Zuzahlung ihr Ticket auf das bundesweite Semesterticket upgraden können. Sobald nähere Informationen dazu vorliegen, wird sich der AStA zu gegebener Zeit per E-Mail melden.

 

AStA der FH Münster

Leonardo-Campus 8
(2. Stock)
48149 Münster

+49 (0)251 83 64991

infoastafhde

Mo-Do: 10-16 Uhr | Fr: 10-14 Uhr

 


Rückmeldeaufforderung zum Sommersemester 2024

Am 20.12.2023 wurde die Rückmeldeaufforderung zum Sommersemester 2024 per E-Mail an Ihren FH-Account verschickt.

 

Änderung im Rückmeldeverfahren

Seit dem Rückmeldeverfahren zum Wintersemester 23/24 wird bei der Aufforderung zur Rückmeldung kein pdf-Dokument mehr erstellt. Nutzen Sie bitte zur Überweisung die Angaben in der verschickten E-Mail.

Nach Geldeingang wird der Gebührenbescheid als Zahlungsbeleg ins myFH-Portal (unter ′Meine Dokumente′) eingestellt.

 

Ihre Firma zahlt?

Seit dem Wintersemester 23/24 können aus steuerrechtlichen Gründen keine Rechnungen mehr an Dritte, wie z.B. Ihren Ausbildungsbetrieb, gestellt werden.

Was hat sich für sie geändert?

Sie müssen nun in Vorleistung treten. Mit anderen Worten: Sie zahlen den Semesterbeitrag selbst und reichen nach Geldeingang den Zahlungsbeleg bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber erstattet Ihnen den gezahlten Betrag.

Auf dem Zahlungsbeleg steht auch nicht mehr der Name und die Adresse des Unternehmens. Eine Erstattung durch das Unternehmen ist aber dennoch möglich.

 


Rückmeldefristen

An der FH Münster gibt es feste Rückmeldefristen.

Rückmeldefrist zum Sommersemester 01. Januar  -  31. Januar
Rückmeldefrist zum Wintersemester 01. Juli  -  31. Juli

 


Wie melde ich mich zurück?

Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. der Materialbezugsgebühr (nur bei Fernstudiengängen). Am letzten Tag der Rückmeldefrist muss das Geld auf dem Konto der FH Münster eingegangen sein. Bedenken Sie, dass eine Überweisung auch schon mal 4 bis 5 Tage dauern kann.

Alle Studierenden, die nicht fristgerecht überweisen, werden nach Ablauf der Rückmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert.

 


Höhe des zu zahlenden Semesterbeitrags

Semesterbeitrag im Sommersemester 2024

275,80 Euro + ggf. Materialbezugsgebühr

Teilzahler in weiterbildenden Masterstudiengängen

120,00 Euro

Der tatsächlich im Gebührenbescheid ausgewiesene Betrag kann bei einigen Studierenden geringer sein.

Wenn Sie weniger als 275,80 € bzw. 120,00 € zahlen müssen, hatten Sie noch ein Guthaben auf Ihrem Konto, das wir bei dieser Rückmeldeaufforderung mitverrechnet haben. Ein Guthaben kann dadurch entstehen, dass Sie mehr gezahlt haben als gefordert.

 


Bankverbindung

Empfänger: FH Münster
Kreditinstitut: HELABA (Landesbank Hessen-Thüringen)
IBAN: DE 69 3005 0000 0001 4610 11
BIC: WELA DE DD
Betrag: entnehmen Sie bitte der Rückmeldeaufforderung
Verwendungszweck: Ihre Matrikel-Nr.

Bei der Eingabe des Verwendungszwecks tragen Sie bitte nur die Matrikelnummer ohne Leerstelle sowie ohne Zusätze ein. Ansonsten kann die Zahlung nicht maschinell Ihrem Namen zugeordnet werden.

 


Semesterbescheinigungen

Ihre Semesterbescheinigungen werden Ihnen nach der Rückmeldung - sofern keine Hindernisse wie z. B. ein eventuell noch nicht vollständig abgeleistetes Vorpraktikum vorliegen - automatisiert ins myFH-Portal unter 'Meine Dokumente' eingestellt.

 


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