Über das Online-Formular können Sie eine Bescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung anfordern.
Bitte beachten Sie:
Eine Bescheinigung kann nur für Zeiträume ab 1986 erstellt werden. Sollten Sie vor 1986 bei uns studiert haben, können wir Ihnen leider keine Bescheinigung mehr ausstellen. Sie erhalten dann ein Schreiben von uns. Darin informieren wir Sie, dass uns die Studierendenakten exmatrikulierter Studierender aus Datenschutzgründen nicht mehr vorliegen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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