Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie sind am 01.04.2024 noch minderjährig und
  • Sie wohnen bei Ihren Eltern, ggf. bei Ihrem Vormund und
  • Sie wohnen am Studienort.

Studienort bedeutet hier nicht konkret die Stadt Münster oder die Stadt Steinfurt. Gemeint sind mit Studienort auch die benachbarten Kreise.

Wenn Sie in Münster studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:

  • Coesfeld
  • Münster
  • Steinfurt
  • Warendorf

Wenn Sie in Steinfurt studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:

  • Borken
  • Coesfeld
  • Emsland
  • Grafschaft Bentheim
  • Münster
  • Osnabrück
  • Steinfurt
  • Warendorf

Informationen darüber, an welchem Ort die Lehrveranstaltungen stattfinden, erhalten Sie in unserer Studiengangsübersicht (Link siehe unten).

Den Antrag (siehe unten) stellen Sie bitte zeitgleich mit der Online-Bewerbung. Sollten Sie sich gegen den Upload entscheiden und den Postversand bevorzugen, muss der Posteingang spätestens bis zum 20.01. bei einer Bewerbung zum Sommersemester und bis zum 20.07. bei einer Bewerbung zum Wintersemester (Ausschlussfrist) erfolgen.

Eine Antragsstellung ohne vorherige Online-Bewerbung kann nicht berücksichtigt werden.

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