Bei der Bewerbung für ein Studium bezieht sich „ausländisch“ oder „international“ auf Drittstaatler*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Studienabschluss nicht in Deutschland oder der EU erworben haben. Als Studierende aus Drittstaaten gelten Personen aus Island, Norwegen, Liechtenstein und Nicht-EU-Ländern. Für internationale Studienbewerber*innen gelten an der FH Münster zum Teil unterschiedliche Bewerbungsfristen.