Vor der Bewerbung: In manchen Studiengängen müssen Sie erst an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Dann können Sie sich für das Studium bewerben. Die Anforderungen für ein Auswahlverfahren sind unterschiedlich: Für einige Studiengänge werden Sie zu Auswahlgesprächen eingeladen, für andere ist eine Prüfung erforderlich.


Rechtzeitig informieren: Bitte informieren Sie sich zu Ihrem Wunschstudiengang, ob und welche Auswahlverfahren erforderlich sind (siehe Link unten). In einigen Studiengängen wird das Auswahlverfahren "Eignungsfeststellung" oder "Eignungsprüfung" genannt.


Auf Fristen achten: Beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für die Auswahlverfahren vor den offiziellen Bewerbungsfristen für das Studium liegen. Sollten Sie die Frist für das Auswahlverfahren verpassen, müssen Sie zum Teil ein Jahr warten, bis der Studiengang wieder angeboten wird. Einzelne Studiengänge können Sie sowohl im Winter- als auch im Sommersemester beginnen.

Wichtiger Hinweis: Das Auswahlverfahren für die Studienbewerbung ist nicht zu verwechseln mit dem "Auswahlverfahren der Hochschule" (AdH). Das AdH ist Teil des Zulassungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Studiengänge mit NC). Das heißt: Das Ergebnis dieses Auswahlverfahrens fließt ein in die Verfahrensnote. Mit der Verfahrensnote bewerben Sie sich um einen Studienplatz.
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