Auswahlgespräch vor der Bewerbung

Wenn Sie sich für den Studiengang "Wirtschaftsinformatik" (Master in Vollzeit oder Teilzeit) interessieren, sollten Sie im ersten Schritt prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine entscheidende Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, also ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Falls Sie noch kein Abschlusszeugnis haben, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) bewerben (mehr dazu im Link unten).

Außerdem müssen Sie an einem Auswahlgespräch teilnehmen. Das Gespräch ist Teil des Zulassungsverfahrens, das heißt, nur wer eine Zusage zum Gespräch erhalten hat, nimmt teil am Bewerbungsprozess. Ob Sie zu dem Interview eingeladen werden, hängt ab von Ihrer Bachelornote. Eingeladen werden die 50 besten Bewerber*innen.

Nicht vergessen:

  • Die Anmeldefrist für das Auswahlgespräch liegt vor der offiziellen Bewerbungsfrist für das Studium.
  • Eine Bewerbung für "Wirtschaftsinformatik" in Vollzeit ist nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungen für das Teilzeitstudium werden zum Winter- und Sommersemester angenommen.

Voraussetzungen und Bewerbung

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Fachbereichs Wirtschaft ausführlich zu den konkreten Zulassungsvoraussetzungen und Fristen für den Studiengang. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Bewerbungsschritten sowie den Kontakt zu kompetenten Ansprechpersonen, wenn Sie konkrete Fragen zu dem Auswahlgespräch haben.

 


Verfahrensnote ist entscheidend bei der Zusage

Das Auswahlgespräch wird benotet und verrechnet mit Ihrer Abschlussnote. Das bedeutet, das Gespräch ist bei der Studienplatzvergabe in etwa genauso wichtig wie Ihre Bachelornote. Beide "Teilnoten" ergeben die Verfahrensnote. Mit dieser bewerben Sie sich um den Studienplatz.

Im Auswahlgespräch wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, inhaltliche Fragen zum Themengebiet des Studiengangs zu beantworten. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen und beruflichen Perspektiven in Bezug auf den Studiengang begründen. Das Interview dauert etwa 20 Minuten.

So setzt sich Ihre Verfahrensnote zusammen:

Prozentualer Anteil bei der Berechnung der Verfahrensnote Kriterium bei der Zulassung

Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Bachelornote): 51 %

Orts-NC

Note des Auswahlgespräches: 49 %

Auswahlverfahren der Hochschule

 


Rechenbeispiel: Kombination Note und Auswahlgespräch

Ein*e Bewerber*in hat die Bachelornote 1,6 und möchte sich auf den Masterstudiengang "Wirtschaftsinformatik" bewerben. Die Person wird zum Auswahlgespräch eingeladen und besteht mit 1,1. Diese Teilnote fließt ein in die Verfahrensnote. Die zweite und dritte Stelle nach dem Komma fallen weg und es wird nicht gerundet. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person mit der Verfahrensnote von 1,3, die besser als ihr Bachelorschnitt ist.

1,6 x 51 + 1,1 x 49 = 135,5
135,5 : 100 = 1,355
Verfahrensnote: 1,3

 


Was ist das Auswahlverfahren der Hochschule eigentlich?

Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Ein Kriterium ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, die Bachelornote.

Ob Sie zugelassen werden, hängt auch ab von dem "Auswahlverfahren der Hochschule". Bei dem Auswahlverfahren legt die FH Münster zusätzliche Kriterien fest, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden.

Bei dem Studiengang "Wirtschaftsinformatik" (Master in Vollzeit und Teilzeit) ist das "zusätzliche" Auswahlkriterium ein Auswahlgespräch. Das Interview kann entscheidend dabei sein, ob Sie eine Zusage für das Studium bekommen.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken