Abschlussnote ausschlaggebend

Wenn Sie sich für "Soziale Arbeit" (Bachelor) intessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine davon ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Ausschlaggebend bei der Bewerbung ist Ihre Abschlussnote. Daneben kann es auch auf zwei weitere Dinge ankommen:

  1. Wie viele Wartesemester haben Sie nach der Schule gesammelt?
  2. Können Sie relevante Berufserfahrungen nachweisen?

Können Sie eines davon oder beides nachweisen, erhöhen sich Ihre Aussichten auf einen Studienplatz.

Nicht vergessen: Eine wichtige Zugangsvoraussetzung für "Soziale Arbeit" ist ein Vorpraktikum. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Links unten.

Voraussetzungen und Bewerbung

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Fachbereichs Sozialwesen ausführlich zu den Zugangsvoraussetzungen. Dort finden Sie auch Infos zu den einzelnen Bewerbungsschritten sowie den Kontakt zu kompetenten Ansprechpersonen, die Ihnen Auskunft zur Anerkennung von Berufserfahrung erteilen. Auf der Seite der Studiengangbeschreibung finden Sie ebenfalls weitere Infos.

 


Wartsemester heben Notenschnitt (Bonierung)

Haben Sie Wartesemester gesammelt, stehen Ihre Chancen auf einen Studienplatz etwas besser.

Ein Wartesemester ist ein Halbjahr. Es wird ab dem Zeitpunkt gezählt, ab dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Nehmen Sie Ihr Studium also zu einem späteren Zeitpunkt auf, sammeln Sie Wartesemester. Das hebt Ihren Abi-Schnitt um einige Kommastellen (auch Bonierung genannt). Ihre verbesserte Abi-Note ist die Verfahrensnote. Mit dieser bewerben Sie sich schließlich.

Pro Wartesemester heben Sie Ihre Abi-Note um den Wert von 0,1. Allerdings können Sie sich höchstens 7 Wartesemester anrechnen lassen, also Ihre Note maximal um den Wert von 0,7 "nach oben korrigieren".

 


Berufserfahrungen anrechnen lassen

Wenn Sie vor Ihrem Bachelorstudium Berufserfahrungen gesammelt haben, können Sie sich die Tätigkeit bei der Bewerbung anrechnen lassen. Damit verbessern Sie Ihre Verfahrensnote um einige Kommastellen und erhöhen so Ihre Aussichten, sich einen Studienplatz zu sichern.

Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit ist jedoch keine Voraussetzung. Falls Sie keine entsprechende Berufserfahrung haben, können Sie sich trotzdem bewerben. Sie nehmen dann auch teil am Zulassungsverfahren, nur ohne eine zusätzliche Bonierung.

Eine Bonierung ist die Verbesserung der Verfahrensnote. Mit der Verfahrensnote bewerben Sie sich auf den Bachelorstudienplatz. Im Rechenbeispiel unten sehen Sie, wie sich die Verfahrensnote zusammensetzt.

 


Praktische Tätigkeit verbessert Ihre Note (Bonierung)

Für eine Notenverbesserung (Bonierung) wird eine der folgenden drei praktischen Tätigkeiten anerkannt:

  1. Bewerber*innen, die eine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben, können ihre Verfahrensnote um den Wert 0,5 verbessern. Als einschlägige Berufsausbildungen gelten:

              • Erzieher*in (Syst.-Nr.8641900)

              • Erzieher*in - Jugend- und Heimerziehung (Syst.-Nr. 8623900)

              • Heilerziehungspfleger*in (Syst.-Nr. 8624911)

              • Kinderdorfmutter/-vater (Syst.-Nr. 8623902)

 

  1. Bewerber*innen, die eine nicht-einschlägige Berufsausbildung absolviert haben, können ihre Verfahrensnote um den Wert 0,2 verbessern.

 

  1. Bewerber*innen, die einen mindestens 11-monatigen öffentlichen Freiwilligendienst absolviert haben, können ihre Verfahrensnote um den Wert 0,2 verbessern. Folgende Freiwilligendienste werden anerkannt:

              • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDGEG)

              • Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sinne des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)

              • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

              • Anderer Dienst im Ausland (ADiA)

Andere Freiwilligendienste, wie z. B. "weltwärts" oder kulturweit" werden nicht anerkannt. Der Dienst muss bei einem anerkannten Träger absolviert worden sein.

 


Notenschnitt verbessern: Wichtige Hinweise

Ein Nachweis reicht: Als "zusätzliches" Auswahlkriterium (Auswahlverfahren der Hochschule) können Sie sich nur eine der oben genannten Tätigkeiten anrechnen lassen. Es ist nicht möglich, die Verfahrensnote mehrfach zu verbessern, indem Sie mehrere praktische Tätigkeiten bei der Bewerbung angeben. Falls Sie mehrere Nachweise einreichen, wird die Tätigkeit berücksichtigt, mit der Sie Ihre Note am meisten verbessern können (höchste Bonierung).

Fristen: Die praktische Tätigkeit, die Sie bei Ihrer Bewerbung angeben möchten, muss bis zum 31.01. (bei einer Bewerbung zum Sommersemester) und bis zum 31.07. (bei einer Bewerbung zum Wintersemester abgeschlossen sein. Falls Sie z. B. die Berufsausbildung oder den Freiwilligendienst zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht absolviert haben, reichen Sie bitte eine aktuelle Bescheinigung ein. Darin müssen das Anfangs- und Enddatum der Tätigkeit bestätigt sein.

Corona: Freiwilligendienste, die Sie coronabedingt nicht abschließen konnten, werden anerkannt. Bitte weisen Sie nach, dass Sie aufgrund von Covid-19 Ihren Dienst nicht beenden konnten.

 


Rechenbeispiel: Note mit Wartesemestern und Berufserfahrung verbessern

Ein*e Bewerber*in hat einen Abi-Schnitt von 3,1 und möchte sich auf den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" bewerben. Die Person hat 7 Wartesemester gesammelt hat, dadurch hebt sich der Schnitt um den Wert 0,7. Da die Person eine Ausbildung zur Erzieher*in absolviert hat, kann sie ihre Verfahrensnote zusätzlich um den Wert 0,5 verbessern. Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen sich noch einmal. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person für den Studiengang "Soziale Arbeit" mit einer deutlich besseren Verfahrensnote von 1,9.

Note der Hochschulzugangsberechtigung  3,1
Bonierung durch 7 Wartesemester -0,7
Bonierung durch Berufsausbildung -0,5
Verfahrensnote
 1,9

 


Was ist das Auswahlverfahren der Hochschule eigentlich?

Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang (Studiengang mit NC) zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Ein Kriterium ist die Note der Hochschulreife.

Ob Sie zugelassen werden, kann aber auch abhängen von dem "Auswahlverfahren der Hochschule". Bei dem Auswahlverfahren legt die FH Münster zusätzliche Kriterien fest, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden.

Bei dem Studiengang "Soziale Arbeit" (Bachelor) gibt es gleich mehrere "zusätzliche" Auswahlkriterien. Eines ist die Anzahl der Wartesemester. Je mehr Sie haben, desto besser stehen Ihre Chancen. Das andere ist eine relevante berufliche Tätigkeit. Wer diese nachweisen kann, erhöht ebenfalls die Aussichten auf eine Zusage zum Studium.

Allerdings ist es kein Muss, Berufserfahrungen oder Wartesemester nachzuweisen. Beides ist "ein Bonus". Wer "nur" eine Hochschulzugangsberechtigung hat und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, nimmt auch teil am Zulassungsverfahren.

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