Auswahlgespräch vor der Bewerbung

Wenn Sie sich für den Studiengang "Jugendhilfe" (Master) interessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, also ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Entscheidend bei Ihrer Bewerbung ist also Ihre Bachelornote. Sollten Sie bei der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis haben, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) bewerben (mehr dazu im Link unten).

Außerdem müssen Sie an einem Auswahlgespräch teilnehmen. Das Gespräch ist Teil des Zulassungsverfahrens, das heißt, nur wer eine Zusage zum Gespräch erhalten hat, nimmt teil am Bewerbungsprozess. Ob Sie zu dem Interview eingeladen werden, hängt ab von Ihrer Bachelornote.

Nicht vergessen:

  • Die Bewerbungsfrist für das Auswahlgespräch liegt vor der offiziellen Bewerbungsfrist für das Studium.
  • Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.

Voraussetzung und Bewerbung

Bitte informieren Sie sich ausführlich zu den Zugangsvoraussetzungen. Auf der Webseite des Fachbereichs Sozialwesen finden Sie unter anderem Einzelheiten zu den Bewerbungsschritten, Infos zum Auswahlverfahren (Auswahlgespräch) sowie den Kontakt zu kompetenten Ansprechpersonen, die Ihnen Auskunft zum Interview erteilen. Auf der Seite der Studiengangbeschreibung erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen.

 


Verfahrensnote ist entscheidend bei der Zusage

Das Auswahlgespräch wird benotet und verrechnet wird mit Ihrer Abschlussnote. Beide "Teilnoten" ergeben die Verfahrensnote. Mit dieser bewerben Sie sich um den Studienplatz. Wenn Sie das Auswahlgespräch also mit einem guten Ergebnis bestehen, können Sie Ihre Chancen auf eine Zusage erhöhen.

Im Auswahlgespräch wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, inhaltliche Fragen zum Themengebiet des Studiengangs zu beantworten. Außerdem müssen Sie ihre persönlichen und beruflichen Perspektiven und Motivation in Bezug auf den Studiengang begründen. Das Gespräch dauert etwa 20 Minuten.


So setzt sich Ihre Verfahrensnote zusammen:

Prozentualer Anteil bei der Berechnung der Verfahrensnote Kriterium bei der Zulassung

Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Bachelornote): 60 %

Orts-NC

Note des Auswahlgespräches: 40 %

Auswahlverfahren der Hochschule

 


Berufliche Tätigkeit verbessert die Note (Bonierung)

Wenn Sie vor oder nach Ihrem Bachelorstudium Berufserfahrungen gesammelt haben, können Sie sich die Tätigkeit anrechnen lassen. Damit verbessern Sie Ihre Verfahrensnote um einige Kommastellen und erhöhen Ihre Aussichten, einen Studienplatz zu bekommen.

 

Für eine Verbesserung der Verfahrensnote (Bonierung) wird eine der folgenden drei praktischen Tätigkeiten anerkannt:


  1. Haben Sie vor Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) eine einschlägige Berufsausbildung absolviert , können Sie Ihre Verfahrensnote um den Wert von 0,4 verbessern. Als einschlägige Berufsausbildungen mit einer Dauer von mindestens 24 Monaten gelten:

              • Erzieher*in

              • Heilerziehungspfleger*in

              • Kinderdorfmutter/-vater


  1. Wenn Sie nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) in einem einschlägigen sozialpädagogischen bzw. sozialarbeiterischen Beruf gearbeitet haben, können Sie Ihre Verfahrensnote um den Wert von 0,4 verbessern. Die Tätigkeit muss mindestens 12 Monate in Vollzeit ausgeübt worden sein.

 

  1. Wenn Sie vor oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) in einem einschlägigen sozialpädagogischen bzw. sozialarbeiterischen Bereich gearbeitet haben, können Sie Ihre Verfahrensnote um den Wert von 0,2 verbessern. Die Tätigkeit muss mindestens 620 Stunden (ca. 80 Tage Vollzeit) ausgeübt worden sein.

Gut zu wissen: Als "zusätzliches" Auswahlkriterium (Auswahlverfahren der Hochschule) können Sie sich nur eine der oben genannten Tätigkeiten anrechnen lassen. Es ist nicht möglich, die Verfahrensnote mehrfach zu verbessern, indem Sie mehrere praktische Tätigkeiten bei der Bewerbung angeben. Falls Sie mehrere Nachweise einreichen, wird die Tätigkeit berücksichtigt, mit der Sie Ihre Note am meisten verbessern können (höchste Bonierung).

Wichtiger Hinweis: Für "Jugendhilfe" (Master) müssen Sie eine Bachelornote von mindestens 2,3 mitbringen (Stand 08/22). Nur dann können Sie sich eine Berufstätigkeit anerkennen lassen und eine Bonierung erhalten. Sie nehmen also teil am Auswahlverfahren der Hochschule.

Falls Sie zum Beispiel einen Bachelorschnitt von 2,5 haben und in einem sozialarbeiterischen Bereich gearbeitet haben, dann ist es nicht möglich, Ihre Note um 0,2 zu verbessern, um dann mit einer Verfahrensnote von 2,3 am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Das bedeutet, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, nehmen Sie nicht teil am Auswahlverfahren der Hochschule und damit auch nicht am Bewerbungsverfahren.

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Sie sich mit einer Note höher als 2,3 bewerben. Bitte informieren Sie sich dazu beim Fachbereich Sozialwesen.

 


Rechenbeispiel: Wie sich Ihre Note verbessert

Ein*e Bewerber*in hat die Bachelornote 2,2 und möchte sich auf den Masterstudiengang "Jugendhilfe" bewerben. Die Person wird zum Auswahlgespräch eingeladen und besteht mit 1,6. Diese "Teilnote" fließt ein in die Verfahrensnote. Da die Person nach Ihrem Bachelorstudium sechs Monate in einem sozialpädagogischen Bereich gearbeitet hat, kann sie ihre Verfahrensnote zusätzlich um den Wert 0,2 verbessern. Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen sich noch einmal. Das heißt, im Ergebnis bewirbt sich die Person mit einer deutlich besseren Verfahrensnote von 1,7.

Falls die Person in diesem Beispiel keine relevante Berufserfahrung nachweisen kann, bewirbt sich die Person mit der Verfahrensnote 1,9.

Verfahrensnote nach Auswahlgespräch
2,2 x 60 + 1,6 x 40 = 196
196 : 100 = 1,96
Verfahrensnote: 1,9
Verfahrensnote nach Auswahlgespräch  1,9
Bonierung durch Berufserfahrung -0,2
Engdültige Verfahrensnote
 1,7

 


Was ist das Auswahlverfahren der Hochschule eigentlich?

Um einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zu bekommen, sind bei der Bewerbung verschiedene Kriterien wichtig. Ein Kriterium ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, die Bachelornote.

Ob Sie zugelassen werden, kann aber auch abhängen von dem "Auswahlverfahren der Hochschule". Bei dem Auswahlverfahren legt die FH Münster zusätzliche Kriterien fest, nach denen Bewerber*innen ausgewählt werden.

Bei dem Studiengang "Jugendhilfe" (Master) gibt es gleich mehrere "zusätzliche" Auswahlkriterien. Eines ist das Auswahlgespräch. Das Gespräch ist obligatorisch und hat viel Gewicht bei der Studienplatzvergabe. Das andere ist eine relevante berufliche Tätigkeit. Wer diese nachweisen kann, erhöht die Chancen auf eine Zusage zum Studium.

Allerdings ist es kein Muss, Berufserfahrungen nachzuweisen. Es ist "ein Bonus". Wer "nur" einen entsprechenden Bachelorabschluss hat und zum Interview eingeladen wird, nimmt auch teil am Zulassungsverfahren.

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