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Welcome Meetings für internationale Studierende

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Wir laden Sie herzlich ein zu unseren Welcome Meetings für internationale Studierende!

Registrieren Sie sich über die Anmeldeseite der FHiRST-Activities hier.

21.03.2024 15 Uhr Welcome Meeting für internationale Degree-Seeking Studierende Steinfurt auf Deutsch und Englisch
22.03.2024 10 Uhr Welcome Meeting für internationale Degree-Seeking-Studierende Münster auf Deutsch und Englisch
09.04.2024 16 Uhr /4 pm Info-Session für late-arrivals online Deutsch und Englisch

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

Einschreibung

Sie bewerben sich über das Service Office der FH Münster. Je nach Studiengang erfolgt die Bewerbung online oder in Papierform.
Im Service Office werden Ihre Unterlagen geprüft und Sie bekommen im positiven Fall die Zulassung für Ihren gewünschten Studiengang. Anschließend erfolgt die Einschreibung.
Im untenstehenden Link finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, zu erforderlichen Unterlagen und den Fristen.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Visum

Je nach Heimatland ist für die Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich. Die Bearbeitung kann viele Wochen dauern - bitte kümmern Sie sich so früh wie möglich um den Antrag. Wichtig ist, dass ein Visum für Studienzwecke beantragt wird (ein einfaches Touristenvisum ist nicht ausreichend)!
Beim Visumsantrag müssen unter anderem ausreichende finanzielle Mittel für den Studienaufenthalt nachgewiesen werden (934 Euro pro Monat / 11.200 Euro im Jahr). Nähere Informationen zum Visumsantrag geben die deutschen Auslandsvertretungen.

Ist das Visum nur zur Einreise für 90 Tage ausgestellt, müssen Sie vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Bitte beachten Sie, dass das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis speziell für das von Ihnen gewählte Fach an der von Ihnen besuchten Hochschule ausgestellt wird. Aus diesem Grund ist während des Studiums kein Studienfach- oder Hochschulwechsel möglich. Sollten Sie dennoch aus irgendeinem Grund einen Wechsel planen, sprechen Sie bitte unbedingt vorher mit der Ausländerbehörde und klären Sie, ob eine Ausnahmeregelung möglich ist.

In Münster vereinbaren Sie einen Termin mit dem Terminformular ("Terminvereinbarung"). Sie sollten dann von Ihrer zuständigen Kontaktperson innerhalb von einer Woche kontaktiert werden.

In Steinfurt wird die Ausländerbehörde durch das Einwohnermeldeamt benachrichtigt, nachdem Sie dort Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Sie sollten dann per Post von der Ausländerbehörde benachrichtigt werden.
Sollte Ihr Visum bzw. Ihr Aufenthaltstitel in Kürze auslaufen, melden Sie sich bitte aktiv.

Krankenversicherung

Krankenversicherungskarte

Sie müssen krankenversichert sein, um in Deutschland studieren zu können.

Für Studierende aus der EU gilt: Deutschland hat mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Immatrikulation eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und zeigen dort die EHIC vor. Fordern Sie die Krankenkasse auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M 10 FH Münster (H0001824) an uns zu melden. Sobald Sie eine Arbeit annehmen, müssen Sie in die gesetzliche Versicherung wechseln.

Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gilt: Bitte schließen Sie vor oder nach Ihrer Einreise nach Deutschland eine deutsche Krankenversicherung ab. In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung kostet monatlich etwa 110 Euro und bietet umfassenden Schutz und gute Leistungen.

Wenn Sie unter 30 Jahre sind, dürfen Sie der gesetzlichen Versicherung beitreten. Wenn Sie bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre sind, können Sie sich nur noch privat versichern.

Wie werde ich Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung? Sie beantragen eine Mitgliedschaft. Dies ist schon im Heimatland möglich. Die volle Versicherung wird in der Regel erst aktiviert, wenn Sie eine SEPA-Bankverbindung angegeben haben und in Deutschland eingereist sind.

Die Krankenversicherungen müssen eine elektronische Meldebescheinigung an die Hochschule mit dem Versicherungsnachweis schicken. Hierzu fordern Sie als Studienbewerber*in bitte den "Meldegrund 10 für die FH Münster (Absendernummer: H0001824)" an.

Bei privaten Versicherungen müssen Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren, um sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Legen Sie dafür den Nachweis Ihrer privaten Krankenversicherung vor. Bitten Sie die Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M10 für die FH Münster (H0001824) an die FH Münster zu melden.

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihres Studiums und kann nur zu Studienbeginn beantragt werden.

Eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) gilt nur für Ihr Visum und bietet keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland und wird als Versicherungsnachweis nicht akzeptiert.

Neben der Krankenversicherung empfehlen wir für den Aufenthalt in Deutschland eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Wohnungssuche in Münster oder Steinfurt

Wohnungssuche

Preiswerter Wohnraum ist in den Hochschulstädten sehr gefragt. In Münster und Steinfurt ist es daher nicht leicht, eine Wohnung oder ein Zimmer zu finden. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Suche und nutzen Sie alle möglichen Wege.

Günstig sind möblierte Zimmer über das Studierendenwerk, wo Sie sich online auf einer Warteliste eintragen lassen können: www.stw-muenster.de

Weiterhin gibt es Studierendenwohnheime in kirchlicher oder privater Trägerschaft und viele Angebote von privaten Anbietern.



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