Was wird gefördert?

  • BIP ermöglichen einen kurzen, intensiven Studien- bzw. Fortbildungsaufenthalt im Ausland (physische Mobilitätsphase), kombiniert mit einer virtuellen Lernphase
  • mindestens 3 ERASMUS+ Partnerhochschulen aus drei verschiedenen ERASMUS+ Programmländern bieten die Lehrveranstaltung gemeinsam an
  • Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Kurzzeitprogramme, die idealerweise in die Curricula der zusammenarbeitenden Hochschulen eingebettet sind.
  • BIP können als neues Lehrformat etabliert oder als eine Erweiterung bestehender Formate umgesetzt werden.
  • Im Rahmen eines BIP müssen mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte an Studierende vergeben werden, welche am Ende in Form eines Transcript of Records o.ä. bescheinigt werden.

Wer ist an einer BIP-Partnerschaft beteiligt?

Eine BIP-Partnerschaft besteht aus mindestens drei europäischen Hochschulen aus drei verschiedenen ERASMUS+ Programmländern. Jede der Hochschulen muss eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen und es müssen bilaterale interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Partnern bestehen. Den Partnerhochschulen kommen verschiedene Rollen zu:

Koordinierende Hochschule

  • Sie übernimmt die Gesamtkoordination des BIP und verwaltet und verfügt über die BIP-Organisationmittel (OS-Mittel).
  • Sie fungiert gleichzeitig auch als entsendende oder aufnehmende Hochschule.
  • Sie ist möglichst auch aufnehmende Hochschule. So ist es ist administrativ gesehen einfacher, da Mittel direkt angewiesen und nicht transferiert werden müssen.

Entsendende Hochschule

  • Mindestens zwei der Partnerhochschulen müssen als entsendende Hochschulen fungieren.
  • Es gelten die Prinzipien der ECHE und die Einhaltung der Erasmus+ Regularien: Die entsendenden Hochschulen müssen die Förderungen für ihre mobilen Teilnehmenden aus ihrem regulären Erasmus+ Hochschulbudget finanzieren und jede Mobilität wie gewohnt dokumentieren und berichten (Learning Agreements, Confirmation of Stay usw.).

Aufnehmende Hochschule

  • Sie empfängt die BIP-Teilnehmenden entweder in ihren Räumlichkeiten oder an einem anderen Veranstaltungsort/bei einer anderen gastgebenden Einrichtung (z.B. ein Forschungszentrum oder ein privates Unternehmen) in dem Land, in dem sie sich befindet.
  • Da die Teilnehmenden an der aufnehmenden Hochschule nicht ihren Standort bzw. das Land wechseln, zählen sie nicht zu den 15 mobilen Teilnehmenden, die innerhalb eines BIPs verpflichtend sind.

Was gilt für die physische Mobilitätsphase?

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 5 bis maximal 30 Tage.
  • Es müssen mindestens 15 Lernende an der physischen Mobilitätsphase teilnehmen, wobei es sich um Studierende oder Mitarbeitende handeln kann. Sie bilden die Gruppe der mobilen Teilnehmenden, welche das Land ihrer Heimathochschule verlassen.
  • Lehrende können im Rahmen der Lehrendenmobilität an einem BIP beteiligt werden und aus dem regulären  Erasmus+ Budget für Lehraufenthalte finanziert werden. Sie zählen nicht zu den mobilen Teilnehmenden, da hier nur Lernende gezählt werden.
  • Die Teilnehmenden an der aufnehmenden Hochschule, welche nicht ihren Standort wechseln, zählen ebenfalls nicht zu den mobilen Teilnehmenden.
  • Die physische Mobilitätsphase findet für alle Teilnehmenden zur selben Zeit am selben physischen Ort statt. Sie muss für einen ununterbrochenen Zeitraum stattfinden.
  • Die physische Aktivität kann in der aufnehmenden Hochschule oder an jedem anderen Ort im Land der aufnehmenden Hochschule durchgeführt werden (z.B. in Unternehmen, Nichtregierungs-Organisationen, Forschungsinstituten, Vereinen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Was gilt für die virtuelle Lernphase?

  • Die physische Mobilitätsphase muss verpflichtend mit einer virtuellen Lernphase kombiniert werden.
  • Die virtuelle Lernphase kann vor, während oder nach der physischen Mobilität stattfinden und der inhaltlichen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung dienen.
  • Es gibt keine Vorgaben zu Mindestdauer und -umfang der virtuellen Komponente.
  • Es erfolgt keine Anrechnung auf das ERASMUS-Mobilitätskontingent.

Wie wird ein BIP finanziert?

Organisatorische Unterstützung zur Umsetzung eines BIP (OS-Mittel)

  • Es stehen Organisationsmittel für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines BIP zur Verfügung, die das International Office jährlich im Rahmen des allgemeinen ERASMUS+ Antrags beantragt.
  • Pro mobilem Teilnehmenden stehen der Hochschule 400 € zu. Die Förderung erfolgt für mindestens 15 und maximal 20 mobile Teilnehmende. Daraus ergibt sich:
    • mindestens 6.000 € = 15 mobile Teilnehmende x 400 €
    • maximal 8.000 € = 20 mobile Teilnehmende x 400 €
  • 1000 € der Fördersumme verbleiben für die Administration auf zentraler Ebene. Die restliche Summe steht der dezentralen Einrichtung zur Verfügung, welche das BIP ausrichtet.
  • Diese OS-Mittel sollen die Anbahnungs-, Entwicklungs-, Umsetzungs- und Monitoring-Kosten der BIP decken. Des Weiteren unterstützen die Mittel die virtuelle Umsetzung und das Management des Programms. Finanzierbar sind auch die Erstellung von Dokumenten und Lehrmaterial, Raumbuchungen, Materialbeschaffung, die Durchführung von Exkursionen, Kommunikationsmaßnahmen, Übersetzungen und Dolmetschen sowie verwaltende Aktivitäten. Die BIP-OS-Mittel dürfen nicht zur (Ko-)Finanzierung von Mobilitäten verwendet werden.

Förderung für BIP-Teilnehmende

  • Teilnehmende Lernende werden von ihrer entsendenden Hochschule mit Mobilitätspauschalen gefördert, welche aus dem regulären Erasmus+ Hochschulbudget stammen.
  • Studierende können ab Juli 2023 folgende Förderung erhalten:
Mobilitätsdauer Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups)
Tag 1-14

70-79 EUR / Tag*

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen: 100 EUR einmalig.

Für nachhaltiges Reisen (Green Travel): 50 EUR plus bis zu 4 weitere Tage einmalig.

Tag 15-30 50-56 EUR / Tag*

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen: 150 EUR einmalig.

Für nachhaltiges Reisen (Green Travel): 50 EUR plus bis zu 4 weitere Tage einmalig.

    *Änderungen vorbehalten, Förderhöhe ist abhängig vom Projektbezug
  • Hochschulmitarbeitende und Lehrende können die Fördersätze analog der ERASMUS+ Personalmobilität für Aufenthalts- und Reisekosten erhalten:

Einfache Entfernung (gemäß Distance Calculator)
Betrag pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)

10 - 99 km

20 Euro

100 - 499 km

180 Euro

500 - 1.999 km

275 Euro

2.000 - 2.999 km

360 Euro

3.000 - 3.999 km

530 Euro

4.000 - 7.999 km

820 Euro

8.000 km und mehr

1.500 Euro

 

Zielland

Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

180 Euro/Tag

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 Euro/Tag

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 Euro/Tag

  • Es gibt keine maximale Teilnehmendenzahl für ein BIP (nur die Förderung mit OS-Mitteln ist auf 20 mobil lernende Teilnehmende begrenzt).

Wie kann ein BIP organisiert werden?

  • Das International Office fragt das Interesse an Organisation oder Teilnahme eines BIP für das betreffende Hochschuljahr jeweils im Frühjahr mittels eines Antragsformulars in den Fachbereichen ab (siehe unten).

    Aktuell ist die Abfrage der Interessenbekundung abgeschlossen. Eine neue Abfrage erfolgt im Frühjahr 2024.

    Sollten Sie dennoch Interesse an der Ausrichtung oder Teilnahme an einem BIP haben, schicken Sie das unten stehende Interessenbekundungsformular bitte an das International Office. Eventuell sind noch Mittel verfügbar.


  • Fungiert die FH Münster als koordinierende Hochschule obliegt die inhaltliche Projektkoordination dem Fachbereich, welcher das BIP ausrichtet (z.B. Kommunikation mit Partnerhochschulen, konkrete Planung der Lehrinhalte, Organisation und Durchführung des virtuellen/physischen Programmteils, Verwaltung der dezentralen Fördermittel, studienrelevante Dokumentation).
  • Das International Office unterstützt und berät in der Umsetzung und Administration eines BIP (Bereitstellung der Fördermittel, berichtsrelevante Dokumentation, Abschluss/Erweiterung von Kooperationsverträgen) und koordiniert die Förderung der mobilen Personen, sofern die FH Münster als entsendende Hochschule fungiert.

Weitere Informationen



Kofinanzierung durch die Europäische Union

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