Die Erstattung der Reisekosten bei Vorstellungsreisen orientiert sich an den Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW (LRKG NRW) und der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO). Bei der Wahl des Beförderungsmittels haben Sie neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Ausgangs-und Endpunkt für die Berechnung der Erstattung von Reisekosten ist Ihr Wohnort. Bitte beachten Sie, dass die Reisekosten erst nach dem Vorstellungstermin von Ihnen beantragt und von uns erstattet werden können.