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Auslauf der Test- und Quarantäneverordnung NRW

Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft zum 1. Februar 2023 gänzlich aus. Ab dem 1. Februar 2023 wird damit auch in NRW die Isolationspflicht aufgehoben. Wer einen positiven Test hat, darf lediglich Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten.

 

Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt allen positiv getesteten Personen dringend, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Wir bitten Sie aus Rücksichtnahme auf Ihre Kolleg*innen, nach einer Coronainfektion Ihren Arbeitsplatz nur aufzusuchen, wenn Sie vollständig genesen und negativ getestet sind. Sofern Sie nicht krankgeschrieben sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten in Verbindung und klären, ob Sie zuhause arbeiten können, bis der Test negativ ist.

Coronaregeln an unserer Hochschule (Stand: 01.02.2023)

Hier finden Sie alle Regelungen unserer Hochschule. Zuletzt aktualisiert wurde:

  • Zugangsbeschränkungen
  • Masken, Tests, Impfungen, Infektionen im Dienst

Sie finden die Coronaregeln auch in folgendem Dokument:

Was gilt bei Veranstaltungen

In folgender Übersicht finden Sie die aktuell gültigen Regelungen für Veranstaltungen. Zum Selbstschutz und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen, tragen Sie bitte in Innenräumen - wo möglich - Maske. Eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes besteht vorerst in den Räumlichkeiten der FH Münster nicht. Für weitere Informationen und Erläuterungen schauen Sie bitte in die Regelungen zum Betrieb.

Art der Veranstaltung In Präsenz zulässig? Antrag oder Anzeige notwendig? Maskenpflicht? Teilnehmer*innenbegrenzung? Zutrittsregelung?
Lehrveranstaltungen allgemein
(inkl. Pluspunkt-Veranstaltungen)
ja nein nein nein nein
Weiterbildungen ja nein nein nein nein
Laborpraktika ja nein nein nein nein
Einführungsveranstaltungen ja nein nein nein nein
Probelehrveranstaltungen ja nein nein nein nein
Prüfungen ja nein nein nein nein
Gremiensitzungen, AGs etc. ja nein nein nein nein
sonstige nicht-curriculare Veranstaltungen (z. B. Workshops etc.) ja nein nein nein nein
Veranstaltungen Dritter in der FH ja nein nein nein nein
gesellige Veranstaltungen in Innenräumen der FH ja nein nein nein nein
gesellige Veranstaltungen im Freien auf FH-Gelände ja nein nein nein nein

Regelungen für Räume

In folgender Übersicht finden Sie die aktuell gültigen Regelungen für Räume. Für weitere Informationen und Erläuterungen schauen Sie bitte in die Regelungen zum Betrieb.

Raum Maskenpflicht? Zutrittsregelung?
Bibliothek nein nein
Selbstlernräume nein nein
PC-Pools nein nein
Büros, Besprechungsräume nein nein

Regelungen im Einzelnen

Gebäude, Zutrittsverbote

Hochschulmitglieder, Angehörige und Gäste der FH Münster sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzen.

Hochschulgebäude dürfen in der Regel nur zu Zwecken der Hochschule genutzt werden. Veranstaltungen Dritter in der Hochschule sind bei Einhaltung der Regelungen zum Betrieb zulässig. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es besteht ein Zutrittsverbot zu allen Gebäuden und ein Teilnahmeverbot an allen Veranstaltungen für Personen, die sich in einem durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI ausgewiesenen internationalen Virusvariantengebiet aufgehalten haben und nach der Coronavirus-Einreiseverordnung, die bis April 2023 verlängert wurde, einer Quarantäne unterliegen.

Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW läuft zum 31. Januar 2023 aus. Daher gibt es in NRW keine Isolierungspflicht für Corona positiv getestete Personen. Somit gibt es auch kein Betretungsverbot der FH Gebäude für Corona positiv getestete Personen mehr.

 

Dennoch bitten wir Sie aus Rücksichtnahme auf Ihre Kolleg*innen, sich bei Symptomen zu testen und bei einem positiven Testergebnis Ihren Arbeitsplatz erst wieder aufzusuchen, wenn Sie vollständig genesen und negativ getestet sind. Sofern Sie nicht krankgeschrieben sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten in Verbindung und klären, ob Sie zuhause arbeiten können, bis der Test negativ ist. Falls Ihre Anwesenheit in der FH unverzichtbar ist, sind Sie verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Bitte reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und geben Sie den Personen, mit denen Sie Umgang haben, die Möglichkeit sich durch das Tragen einer Maske zusätzlich zu schützen.

 

Wenn Sie Kontaktperson einer Peron mit einer SARS-CoV-2-Infektion sind, verhalten Sie sich bitte entsprechend umsichtig und arbeiten nach Möglichkeit von zu Hause aus. Sollte die Arbeit im Homeoffice nicht möglich sein, bitten wir Sie, bis zum 5. Tag nach dem letzten Kontakt zu dem SARS-CoV-2-Fall regelmäßig Selbsttests durchzuführen, die Kontakte zu Kolleg*innen auf ein Minimum zu reduzieren, sehr genau auf mögliche Symptome zu achten und selbstverständlich die üblichen Hygieneregelungen einzuhalten.

Sollten Sie eine Warnung bzgl. eines erhöhten Risikos über die Corona-Warn-App erhalten, bitten wir Sie, sich entsprechend vorsichtig zu verhalten. Ein Betretungsverbot für die Gebäude der FH Münster besteht nicht.

Mitarbeitende von Fremdfirmen sind über die hier festgelegten Regeln und Maßnahmen zu unterrichten und verpflichtet, diese einzuhalten. Sofern Gebäude oder Gebäudeteile dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr von der FH Münster genutzt werden, insbesondere bei großen Baumaßnahmen, und diese zu diesem Zweck an den BLB NRW zurückgegeben werden, ist der BLB NRW in diesen Fällen für das Aufstellen und das Einhalten von Hygieneregeln verantwortlich.

  • Für alle Veranstaltungsräume liegt eine Bewertung zur Lüftungssituation vor. Die ausreichende Durchlüftung der Räume bleibt wesentlich, soweit Räume nicht über eine automatisierte Lüftungsanlage verfügen. Die durch das Dezernat Gebäudemanagement beschafften Luftfilteranlagen können in einzelnen - weniger gut durchlüfteten - Räumen unterstützen, ersetzen aber nicht die verbindlichen Vorgaben zur Lüftung.
  • Regelmäßiges Lüften: Bitte öffnen Sie alle 20 Minuten die Fenster! Der Expert*innenrat bittet alle Beschäftigten und Lehrenden in den Büros, Veranstaltungs- und Besprechungsräumen ohne raumlufttechnische Anlage regelmäßig, mindestens aber alle 20 Minuten, für mehrere Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, um die Raumluft jeweils möglichst vollständig auszutauschen.
  • Die Lehr- und Lernbereiche im Freien, die FHreiräume, stehen im Sommersemester zur Verfügung. Mit großflächigen Zelten, Pavillons und Outdoormöbeln schaffen wir die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen und Meetings draußen durchzuführen. Lehrende und Mitarbeiter*innen können die FHreiräume im Raumbuchungssystem im myFH-Portal über das Stichwort "Außenlehrbereich" buchen.

Allgemeine Hygieneregelungen

Zur Vorbeugung einer Infektion mit dem Coronavirus oder anderer Infektionserkrankungen werden Mitglieder, Angehörige und Gäste der FH Münster vom Präsidium und vom Expert*innenrat in Abstimmung mit den Personalräten ausdrücklich auf die allgemeinen Hygieneregeln (AHACL-Regeln) hingewiesen. Diese gelten auch für Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung, da sie sich noch infizieren und die Infektion dann weitergeben können.

  • A - Abstand
    Grundsätzlich ist dort, wo es möglich ist, ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Unabhängig davon gilt in den Lehrräumen eine Besetzungsmöglichkeit von bis zu 75%, sodass nicht regelhaft der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • H - Hygiene
    Regelmäßiges, gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge.
  • A - Alltag mit Maske
    Es wird empfohlen, in Innenbereichen Masken zu tragen.
  • C - Corona-Warn-App
    Zur Verbesserung der Kontaktnachverfolgung zu infizierten Personen wird die Nutzung der Corona-Warn-App des Bundes dringend empfohlen.
  • L - Lüften
    Genutzte Räume sind ausreichend zu lüften (auch in der kalten Jahreszeit). Bitte auch vor und nach jeder Raumnutzung.

Masken, Tests, Impfungen, Infektionen im Dienst

Masken: Sofern Sie nicht krankgeschrieben, aber Corona-positiv getestet sind, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Vorgesetzten in Verbindung zu setzen und zu klären, ob Sie zuhause arbeiten können, bis der Test negativ ist. Falls Ihre Anwesenheit in der FH unverzichtbar ist, sind Sie verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Es wird Allen emmpfohlen, in Innenbereichen weiterhin Maske zu tragen.

Nach Bedarf stellt das Team AGU Beschäftigten Masken - auch FFP2-Masken - zur Verfügung, die unter agufh-muensterde angefordert werden können. Es ist darauf zu achten,, dass diese medizinischen Masken nicht die Anforderungen von chemischen Laboratorien gemäß Laborrichtlinie erfüllen, d.h. sie bestehen nicht aus Baumwolle oder einem Mischgewebe mit ming. 35% Baumwollanteil.

Tests: Die FH Münster bietet ihren Beschäftigten weiterhin Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 an. Nähere Infos zu Bürgerteststellen in Münster und Steinfurt finden Sie auch unter https://fh.ms/coronatests.

Impfungen: Auf unserer Websiteweisen wir auf aktuelle Impfmöglichkeiten in Münster und Steinfurt hin.

Bei medizinischen Rückfragen stehen Ihnen die Betriebsärzting Frau Sobek-Pfeiffer oder der Arbeitsmedizinische Dienst des UKM zur Verfügung.

Infektion im Dienst: Sollten Sie sich nachweislich während der Arbeitszeit mit dem Coronavirus infizieren, ist dies im Verbandbuch zu notieren. Die digitalisierte Version des Meldeblocks finden Sie unter https://fh-muenster.agu-hochschulen.de/index.php?id=254 (Meldeblock unter Vorgehensweise / Dokumente).

Präsenzlehre und -veranstaltungen inkl. Weiterbildung

Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen, u. a. seminaristischer Unterricht, Laborpraktika, Einführungsveranstaltungen etc., werden in der Regel in Präsenz durchgeführt. Bzgl. der maximalen Raumbelegung gibt es keine Empfehlung oder Vorgabe. 

Nicht-curriculare Veranstaltungen können ohne Anmeldung durchgeführt werden. Für die Abstimmung von Hygieneregeln im Zusammenhang mit Veranstaltungen steht das Team der Abteilung AGU beratend zur Verfügung.

Nicht-Teilnahme an Prüfungen aufgrund von Quarantäne/Infektion

Wenn Sie auf Grund einer Quarantäne oder Infektion nicht an einer Prüfung teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt.

Prüfungen

Während der Prüfungen (schriftlich oder mündlich) besteht keine Pflicht zum Tragen von Masken. Es wird jedoch generell empfohlen, in Innenbereichen Masken zu tragen.

Seit dem Wintersemester 2021/2022 gilt an der FH Münster keine generelle Freiversuchsregelung mehr.

Im Weiteren gilt der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der FH Münster.

Catering bei Veranstaltungen und Regelungen für rein gesellige Veranstaltungen der FH Münster

Catering bei zulässigen Veranstaltungen ist im Rahmen der auch in der Gastronomie geltenden Hygienebestimmungen des Landes NRW möglich. Zurzeit gibt es keine speziellen Vorgaben für das Catering.

Rein gesellige Veranstaltungen können ohne Antrag oder Anmeldung durchgeführt werden. Bei Fragen in Bezug auf die Umsetzung von Hygienemaßnahmen unterstützt die Abteilung AGU gern.

Gesellige Veranstaltungen außerhalb der Hochschule liegen in der Verantwortung der Einladenden/Teilnehmenden. Hier sind die (genehmigten) Hygieneregeln der Veranstaltungsstätten und der CoronaSchVO maßgeblich.

Gremiensitzungen, Vorstellungsgespräche

Alle Gremiensitzungen wie etwa Senats- oder Fachbereichsratssitzungen können in Präsenz, online (oder hybrid) durchgeführt werden. Über die Art der Durchführung entscheidet die oder der Vorsitzende unter Berücksichtigung der auf eine Infektionsvermeidung bezogenen schutzwürdigen Interessen der Gremienmitglieder.

Vorstellungsgespräche können in Präsenz oder digital stattfinden.

Dienstreisen, Exkursionen und Fortbildungen

Voraussetzung für die Genehmigung von Auslandsdienstreisen und -exkursionen ist grundsätzlich, dass die Ein- und Ausreisebedingungen des jeweiligen Ziellandes und Deutschland - einschließlich der erforderlichen Nachweise und des Impfschutzes - erfüllt werden.

Genehmigungen von Auslandsdienstreisen gelten unter dem Vorbehalt, dass die Zielgebiete zum Zeitpunkt des Reiseantritts nach Bewertung des Auswärtigen Amtes und/oder des Robert Koch-Instituts keine Virusvariantengebiete (s. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=DCE18A1B8AFC51D77887AF558065253A.internet071) sind. Auch Auslandsexkursionen dürfen nur unter diesem Vorbehalt stattfinden. Ausnahmen bei Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen sind möglich und durch den Präsidenten oder den Kanzler zu genehmigen.

Auslandsdienstreisen werden durch den/die Vorgesetzte(n) unter Vorbehalt der zum Reiseantritt geltenden Regelungen zum Betrieb (s. o.) genehmigt. Der Hinweis auf die aktuellen Regeln der Hochschule soll bei den Genehmigungen gegeben werden.

Für Auslandsexkursionen gilt zudem, dass diese nur unter der Bedingung durchgeführt werden dürfen, dass alle Beteiligten freiwillig teilnehmen. In Hinblick auf die Prüfungsleistungen darf durch eine Nichtteilnahme an einer Auslandsexkursion kein Nachteil für die Studierenden entstehen. Die Auslandsexkursionen werden im Einzelfall durch die Dekane genehmigt.

Eine Rückreise/Rückholung durch die FH Münster ist nicht möglich, sodass Reisende ein gewisses Risiko tragen müssen. Insbesondere sind die jeweiligen Ein-, Aus- und Durchreiseregelungen zu beachten, die sich im Reiseverlauf ändern können. Auch diese Risiken sind von den Reisenden zu tragen. Etwaige Stornokosten aufgrund doch nicht möglicher Wahrnehmung der Dienstreise sind von der auch für die Dienstreise maßgeblichen Kostenstelle zu tragen. Sofern nach der Wiedereinreise nach Deutschland eine Quarantänezeit einzuhalten sein sollte, besteht kein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Inlandsdienstreisen und Inlandsexkursionen werden im Fachbereich bzw. in der ZSE entsprechend den jeweils aktuell gültigen Corona-Regeln bewilligt.

Alle Dienstreisen, Exkursionen und Fortbildungsveranstaltungen unterliegen der Voraussetzung, dass sie mit Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens freiwillig und eigenverantwortlich von der/dem Reisenden unternommen werden.

Impfung für Studierende und Mitarbeitende

Sie finden zahlreiche Impfangebote in Münster und Steinfurt:

Testmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende

Mitarbeitende

Die FH Münster bietet ihren Beschäftigten einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 an. Nähere Infos finden Sie unter:

Verhalten im Infektionsfall

Im Falle einer bestätigten Infektion halten Sie sich bitte an die nachfolgend verlinkte Beschreibungen:

Ansprechpartner*innen

Corona-Arbeitsgruppe und Expert*innenrat

Die FH Münster hat eine Corona-Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie erreichen diese unter coronavirusfh-muensterde.

Bitte beachten Sie, dass es nur um Fragen zum Coronavirus im Umgang an unserer Hochschule gehen kann. Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Wohnortes (https://tools.rki.de/plztool/). Das Robert Koch-Institut hat unter rki.de/covid-19 eine Seite mit weiterführenden Informationen eingerichtet.

Mitglieder der Arbeitsgruppe:

  1. Vanessa Albrecht, Koordinatorin
  2. Petra Kraus-Brauckmann, Dezernat Gebäudemanagement, AGU
  3. Stephan Hansen, Dezernat Gebäudemanagement
  4. Reinhard Tolksdorf, Dezernat Gebäudemanagement
  5. Benjamin Adamaschek, Dezernat Personal, BGM
  6. Karsten Schäpermeier, Dezernat Hochschulkommunikation

Daneben unterstützt ein Expert*innenrat das Präsidium bei allen Fragen zum Thema Corona:

  1. Dipl.-Kfm. Guido Brebaum, Kanzler der FH Münster
  2. Prof. Dr. rer. pol. Frank Dellmann, Präsident der FH Münster
  3. Prof. Dr. rer. nat. Michael Bredol, CIW
  4. Dipl.-Oecotroph. Manuela Kuttenkeuler M.A., OEF
  5. Prof. Dr. med. Joachim Gardemann M.san., OEF
  6. Ass. jur. Ursula Drosihn-Brunnbauer, Dezernat Personal
  7. Jan Winkelkotte, AStA
  8. Dipl.-Ing. Matthias Dieler, Dezernat Gebäudemanagement
  9. Dipl.-Ing. Petra Kraus-Brauckmann, Dezernat Gebäudemanagement, AGU
  10. Vanessa Albrecht, Koordinatorin

Zu konkreten Fragestellungen werden außerdem hinzugezogen:

  • Personalräte (zu beschäftigungsrelevanten Fragen)
  • Dr. Frank Martin, UKM (zu arbeitsmedizinischen Fragen)
  • Prof. Dr. rer. pol. Christopher Niehues, FB Gesundheit (zu Material-/Logistik- und forschungsbezogenen Fragen)

Ansprechpartner*innen für Studieninteressierte

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unseren Hochschulbetrieb, das Bewerbungsverfahren und das allgemeine Kennenlernen unserer Studiengänge. Sie haben Fragen? Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Übersicht mit wichtigen Ansprechpartner*innen zusammengestellt.

Weitere Links und Downloads

Informationen für Studierende

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Unterstützung und Ansprechpartner für Ihr (Online-)Studium
  • Rundmails an Studierende

Informationen für Beschäftigte und Lehrende

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • FAQ zu arbeitsrechtlichen Fragen
  • Rundmails Beschäftigte und Lehrende

Informationen zu Long COVID

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie Informationen zu Long COVID:

  • Allgemeine Informationen zu Long COVID
  • Informationen für Betroffene und Angehörige
  • Informationen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende


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