- Auslauf der Test- und Quarantäneverordnung NRW
- Coronaregeln an unserer Hochschule (Stand: 01.02.2023)
- Was gilt bei Veranstaltungen
- Regelungen für Räume
- Regelungen im Einzelnen
- Impfung für Studierende und Mitarbeitende
- Testmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende
- Verhalten im Infektionsfall
- Ansprechpartner*innen
- Weitere Links und Downloads
Auslauf der Test- und Quarantäneverordnung NRW
Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft zum 1. Februar 2023 gänzlich aus. Ab dem 1. Februar 2023 wird damit auch in NRW die Isolationspflicht aufgehoben. Wer einen positiven Test hat, darf lediglich Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten.
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt allen positiv getesteten Personen dringend, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Wir bitten Sie aus Rücksichtnahme auf Ihre Kolleg*innen, nach einer Coronainfektion Ihren Arbeitsplatz nur aufzusuchen, wenn Sie vollständig genesen und negativ getestet sind. Sofern Sie nicht krankgeschrieben sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten in Verbindung und klären, ob Sie zuhause arbeiten können, bis der Test negativ ist.
Coronaregeln an unserer Hochschule (Stand: 01.02.2023)
Hier finden Sie alle Regelungen unserer Hochschule. Zuletzt aktualisiert wurde:
- Zugangsbeschränkungen
- Masken, Tests, Impfungen, Infektionen im Dienst
Sie finden die Coronaregeln auch in folgendem Dokument:
Was gilt bei Veranstaltungen
In folgender Übersicht finden Sie die aktuell gültigen Regelungen für Veranstaltungen. Zum Selbstschutz und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen, tragen Sie bitte in Innenräumen - wo möglich - Maske. Eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes besteht vorerst in den Räumlichkeiten der FH Münster nicht. Für weitere Informationen und Erläuterungen schauen Sie bitte in die Regelungen zum Betrieb.
Art der Veranstaltung | In Präsenz zulässig? | Antrag oder Anzeige notwendig? | Maskenpflicht? | Teilnehmer*innenbegrenzung? | Zutrittsregelung? |
---|---|---|---|---|---|
Lehrveranstaltungen allgemein (inkl. Pluspunkt-Veranstaltungen) |
ja | nein | nein | nein | nein |
Weiterbildungen | ja | nein | nein | nein | nein |
Laborpraktika | ja | nein | nein | nein | nein |
Einführungsveranstaltungen | ja | nein | nein | nein | nein |
Probelehrveranstaltungen | ja | nein | nein | nein | nein |
Prüfungen | ja | nein | nein | nein | nein |
Gremiensitzungen, AGs etc. | ja | nein | nein | nein | nein |
sonstige nicht-curriculare Veranstaltungen (z. B. Workshops etc.) | ja | nein | nein | nein | nein |
Veranstaltungen Dritter in der FH | ja | nein | nein | nein | nein |
gesellige Veranstaltungen in Innenräumen der FH | ja | nein | nein | nein | nein |
gesellige Veranstaltungen im Freien auf FH-Gelände | ja | nein | nein | nein | nein |
Regelungen für Räume
In folgender Übersicht finden Sie die aktuell gültigen Regelungen für Räume. Für weitere Informationen und Erläuterungen schauen Sie bitte in die Regelungen zum Betrieb.
Raum | Maskenpflicht? | Zutrittsregelung? |
---|---|---|
Bibliothek | nein | nein |
Selbstlernräume | nein | nein |
PC-Pools | nein | nein |
Büros, Besprechungsräume | nein | nein |
Sie finden zahlreiche Impfangebote in Münster und Steinfurt:
Mitarbeitende
Die FH Münster bietet ihren Beschäftigten einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 an. Nähere Infos finden Sie unter:
Verhalten im Infektionsfall
Im Falle einer bestätigten Infektion halten Sie sich bitte an die nachfolgend verlinkte Beschreibungen: